
Eltern haften für ihre Kinder, und der Letzte zahlt die Zeche: Das Rechtsverständnis im Alltag kennt viele Regeln, die sich in deutschen Gesetzbüchern nicht wiederfinden.
Rechtsauskunft.de klärt die bekanntesten Rechtsirrtümer auf!
GESCHENKT IST GESCHENKT, WIEDERHOLEN IST GESTOHLEN.
Richtig: Es ist zwar nicht die feine englische Art, aber wenn sich der Beschenkte undankbar zeigt, lässt sich die Schenkung widerrufen.
DER LETZTE ZAHLT DIE ZECHE.
Richtig: Auch bei Zechkumpanen gibt es keine Sippenhaft. Jeder muss nur seine eigenen Speisen und Getränke bezahlen.
TIERE KÖNNEN ERBEN.
Richtig: Nur Menschen und juristische Personen können erben. Wer sein Kaninchen versorgt wissen will, kann aber seine Erben verpflichten, sich um das Tier zu kümmern.
ES GIBT EIN GESETZLICH GESCHÜTZES BANKGEHEIMNIS.
Richtig: Bankangestellte machen sich nicht strafbar, wenn sie Kundendaten weitergeben. Sie haben auch in Strafprozessen kein Recht das Zeugnis zu verweigern.
ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER.
Richtig: Es gibt keine Sippenhaft. Solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, haften weder die Eltern, noch deren Haftpflichtversicherung.
EINMAL IM MONAT IST ES IM SOMMER ERLAUBT, AUF DEM BALKON ZU GRILLEN.
Richtig: Es gibt keine Regel, die das Grillen erlaubt. Das Immissionschutzrecht verbietet ganzjährig erhebliche Rauchbelästigung.
WER ZUVIEL ERHALTENES WECHSELGELD BEHÄLT, MACHT SICH STRAFBAR.
Richtig: Wenn die Kassierer sich verrechnen, trifft die Kunden keine Schuld, sie haben weder gestohlen noch betrogen. Sie sollten allerdings an diejenigen denken, die abends den Fehlbetrag verantworten müssen.
NUR DIE POLIZEI DARF JEMANDEN FESTNEHMEN.
Richtig: Wer jemanden bei einer Straftat ertappt, darf ihn auch festnehmen. Nur wenn sie den Täter erst einige Zeit später erst wiedertreffen, dann gilt diese Regel nicht mehr.
FITNESS-STUDIOS DÜRFEN VERBIETEN, MITGEBRACHTE GETRÄNKE ZU VERZEHREN.
Richtig: Sind studioeigene Getränke erlaubt, gibt es keinen Grund für eine „Getränkeverbotsklausel“. Nur Glasflaschen können aus Sicherheitsgründen verboten werden.
WER GERÜCHTE WEITERERZÄHLT, MACHT SICH NICHT STRAFBAR.
Richtig: Üble Nachrede bleibt üble Nachrede und ist strafbar.
DAS KASSENPERSONAL IM SUPERMARKT HAT EIN RECHT AUF TASCHENKONTROLLE.
Selbst die Polizei darf Taschen nur bei Verdacht auf eine Straftat durchsuchen.
IN GASTSTÄTTEN WIRD FÜR DIE GARDEROBE NICHT GEHAFTET, WENN DORT EIN ENTPRECHENDES SCHILD HÄNGT.
Richtig: Ist die Garderobe für den Gast nicht sichtbar, dann haftet der Wirt, wenn Jacke oder Mantel wegkommen.
KRANKHEIT IST KEIN KÜNDIGUNGSGRUND.
Richtig: Lang andauernde oder häufige Krankheit können ein Kündigungsgrund sein, wenn die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt werden.
WER DRAUFFÄHRT IST SCHULD.
Richtig: Bei einem Auffahrunfall ist immer das hintere Fahrzeug schuld – nach diesem Grundsatz verfahren viele Verkehrsteilnehmer und stützen sich dabei auf den sogenannten Anscheinsbeweis. Bremst jemand jedoch ohne ersichtlichen Grund oder weil er gerade eine Ausfahrt verpasst hat, ist in der Regel allein verantwortlich für den entstandenen Schaden. Grundsätzlich sollte immer ein polizeilicher Unfallbericht erstellt werden und zur Sicherheit ein Gutachter hinzugezogen.
